Die neuen Sozialversicherungsgrenzen und Beitragsmessungsgrenzen 2011

Mit den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden die für das Versicherungsrecht sowie für das Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Grenzen bestimmt. Für das Jahr 2011 gelten folgende Größen:

  • Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, wenn sie im Jahr mehr als 49.500 € bzw. im Monat mehr als 4.125 € verdienen.
  • Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden von jährlich höchstens 44.550 € bzw. von monatlich höchstens 3.712,50 € berechnet.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 66.000 € (alte Bundesländer – aBL) bzw. 57.600 € (neue Bundesländer – nBL) im Jahr.
  • Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden von höchstens 5.500 € (aBL) bzw. 4.800 € (nBL) monatlich berechnet.
  • Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung beträgt 2.555 € (aBL)/2.240 € (nBL) monatlich.
  • Die Geringfügigkeitsgrenze ist bei 400 € monatlich geblieben.

Der Beitragssatz für die Krankenversicherung erhöht sich für das ganze Bundesgebiet auf 15,5 %. Davon tragen Arbeitgeber 7,3 % und Arbeitnehmer 8,2 %. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 1,95 % bzw. bei Kinderlosen, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, 2,2 %; der Rentenversicherungsbeitragssatz 19,9 %. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung steigt auf 3 %.

Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Bei der Krankenversicherung hat der Arbeitnehmer zusätzlich 0,9 % selbst zu tragen. Auch der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose (0,25 %) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Ausnahmen gelten für das Bundesland Sachsen. Der Arbeitnehmer trägt hier 1,475 % (bzw. kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23. Lebensjahres 1,725 %) und der Arbeitgeber 0,475 % des Beitrags zur Pflegeversicherung.

Anmerkung: Seit dem 1.1.2009 besteht Krankenversicherungspflicht für alle! Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Gesundheitsschutz erhalten. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, wird wieder krankenversichert. Dies gilt sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung.

Sachbezugswerte 2011: Der Wert für Verpflegung wird ab 1.1.2011 auf 217 € monatlich angehoben (Frühstück 47 €, Mittag- und Abendessen je 85 €). Der Wert für die Unterkunft beträgt 206 €.

(Quelle: http://www.bsp-steuerberatung.de/aktuelleinfo)

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Termin 15.12.2010

Zum 15.12.2010 sind Verlustbescheinigung bei der Bank zu beantragen: In der Verlustbescheinigung werden Verluste ausgewiesen, die bankseitig nicht mit den während des Kalenderjahres erzielten abzugspflichtigen Kapitalerträgen verrechnet werden konnten. Befinden sich Depots und Konten bei unterschiedlichen Banken, ist der Bankkunde selbst für den Ausgleich über die Steuererklärung verantwortlich. Die Verlustbescheinigung für das laufende Jahr ist bis spätestens 15.12.2010 zu beantragen. Ob ein solcher Antrag für Sie sinnvoll ist, sollten Sie mit uns vorher besprechen.

(Quelle: http://www.bsp-steuerberatung.de/aktuelleinfo)

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Degressive Abschreibung läuft Ende 2010 aus

Die Bundesregierung hat die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von maximal 25 % ab dem 1.1.2009 wieder eingeführt. Sie kann für Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die ab diesem Datum angeschafft oder hergestellt werden, und war auf zwei Jahre befristet. Diese Regelung läuft demnach zum Jahresende 2010 aus.

Der Vorteil: Die höheren Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren verringern den zu versteuernden Gewinn stärker als bei der linearen Abschreibung. Investitionen lohnen sich also i. d. R. besonders, weil vor allem im ersten Jahr der Anschaffung das Betriebsergebnis mit weniger Steuern belastet wird. In der Praxis gilt es jedoch von Fall zu Fall zu prüfen, wann und ob die Auswirkung der degressiven Abschreibung von Vorteil ist.

(Quelle: http://www.bsp-steuerberatung.de/aktuelleinfo)

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